Schwer·behinderten·antrag stellen

Sie haben eine Behinderung.

Und möchten die Schwere der Behinderung

feststellen lassen.

 

Dann können Sie beim Kreis Warendorf

einen Antrag stellen.

Der Kreis Warendorf prüft

welchen Grad der Behinderung Sie haben.

Die Abkürzung dafür ist GdB.

 

Für den Grad der Behinderung gibt es Zahlen:

20, 30, 40, 50, 60, 70, 80, 90, 100.

Die Zahlen stehen für die Schwere Ihrer Behinderung.

 

Sie haben zum Beispiel Grad 20.

Dann haben Sie eine leichte Behinderung.

 

Sie haben zum Beispiel einen Grad  von 100.

Dann haben Sie eine schwere Behinderung.

Wann bekommen Sie einen Schwer·behinderten·ausweis

Sie haben einen Grad von 50, 60, 70, 80, 90 oder 100.

Dann können Sie ein Schwer·behinderten·ausweis

bekommen.

 

Auf dem Ausweis stehen manchmal Buchstaben.

Die Buchstaben nennt man Merk·zeichen.

Die Merk·zeichen sagen aus,

was Sie für eine Behinderung haben.

Und welche Rechte Sie haben.

 

Die Merk·zeichen sind:

  • BI bedeutet: Sie sind Blind.
  • H bedeutet: Sie benötigen sehr viel Hilfe.
  • aG bedeutet: Sie können sehr schlecht
    oder gar nicht laufen.
  • G bedeutet: Sie haben Probleme sich
    bestimmte Wege zu merken.
              
    Zum Beispiel zum Einkaufen.
              
    Oder finden den Weg nach Hause nicht mehr.

 

  • B bedeutet:
    Sie können eine Begleit·person mitnehmen.
  • GI bedeutet: Sie sind taub.
  • RF bedeutet: Sie müssen weniger Gebühren für das Radio oder den Fernsehen bezahlen.

  • TBI bedeutet: Sie sind Taub und Blind.
    Dann müssen Sie keine Gebühren für das Radio
    oder den Fernsehen bezahlen.

 

Wie lange ist der Ausweis gültig?

Häufig ist ein Ausweis Ihr ganzes Leben lang gültig.

Manchmal kann eine Behinderung sich wieder verbessern.

 

Dann prüft der Kreis Warendorf nochmal:

  • Dürfen Sie den Ausweis behalten?
  • Muss der Ausweis geändert werden?

 

Durch Ihre Behinderung fallen Ihnen manche Sachen schwerer,

als Menschen ohne Behinderung.

 

Sie sollen aber genauso gut leben können,

wie Menschen ohne Behinderung.

 

Dafür gibt es bestimmte Hilfen.

          Die Hilfe nennt man Nachteil·ausgleich.

 

Oft werden die Hilfen in Ihrem Beruf gebraucht.

 

Die Hilfen sind:

 

  • mehr Urlaubs·tage
  • früher in Rente zu gehen
  • weniger Steuern zahlen
  • Hilfs·mittel am Arbeits·platz.
              
    Zum Beispiel einen anderen Schreib·tisch.

 

Sie haben in Ihrem Ausweis ein Merkzeichen stehen.

Dann bekommen Sie noch mehr Hilfe.

 

Zum Beispiel:

  • Einen kostenlosen  Fahr·dienst zu Ihrer Arbeit.
  • Ihre Begleit·person darf kostenlos
    mit dem Bus fahren.
  • Sie bezahlen weniger Steuern für Ihr Auto.
  • Sie dürfen auf Behinderten·park·plätzen parken

 

Sie möchten einen Antrag stellen?

Die Anträge finden Sie hier:

Aber die Anträge sind in schwerer Sprache.

Sie haben noch Fragen.

Dann melden Sie bei Frau Grothues.

 

Rufen Sie Frau Grothues an: 0 25 81   53- 50 50

 

Oder schreiben Sie eine E-Mail:

Sabine.grothues@kreis-warendorf.de

       




Kontakt und Anfahrt

Kreisverwaltung Warendorf

Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf

 

Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de

 

Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr

Oder nach Vereinbarung.

Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.