Hilfe für Menschen mit Behinderung | Kreis Warendorf
Hilfe für Menschen mit Behinderung
Jeder Mensch soll ein Teil der Gesellschaft sein.
Die Gesellschaft sind alle Menschen.
Jeder soll dazugehören.
Auch Menschen mit Behinderung.
Das steht im Gesetz.
Dafür gibt es Hilfen.
Zum Beispiel: Hilfe bei der Arbeit.
oder Hilfe beim Wohnen.
Die Hilfe nennt man Eingliederungs·hilfe.
Wann bekommen Sie Eingliederungs·hilfe?
Sie haben eine körperliche Behinderung.
Eine körperliche Behinderung ist zum Beispiel:
- Sie können nicht sehen.
- Sie können nicht laufen
- Sie können nicht reden.
- Oder Sie können nicht hören.
Sie haben eine seelische Behinderung.
Eine seelische Behinderung ist zum Beispiel,
wenn Sie anders reagieren.
Oder sich anders fühlen.
Sie fühlen sich oft sehr schlecht.
Zum Beispiel:
- Sie haben große Ängste.
- Sie weinen sehr viel.
Man sagt auch es ist eine Erkrankung der Psyche.
Man spricht es so aus Psü-che.
Oder Sie haben eine geistige Behinderung.
Eine geistige Behinderung ist,
wenn Ihr Gehirn nicht voll entwickelt ist.
Zum Beispiel in der Schwangerschaft Ihrer Mutter hat sich Ihr Gehirn langsamer entwickelt.
Oder Sie hatten einen Unfall und
Ihr Gehirn wurde beschädigt.
Dann können manche Menschen Sachen
langsamer lernen.
Oder Sachen langsamer verstehen.
Man spricht erst von einer Behinderung,
wenn Sie länger als 6 Monate anhält.
Dann können Sie Eingliederungs·hilfe bekommen.
Wie bekommen Sie Eingliederungs·hilfe?
Manchmal können Sie diese Behinderung
auch nur über eine kurze Zeit haben.
Oder es ist eine leichte Behinderung.
Trotzdem können Sie Eingliederungs·hilfe bekommen.
Damit Sie die Hilfe bekommen,
müssen Sie einen Antrag stellen.
Für den Antrag brauchen Sie eine Bescheinigung vom Arzt.
Der Arzt muss feststellen, wie schwer Ihre Behinderung ist.
Die Eingliederungs·hilfe kann in jedem Alter genutzt werden.
Und wird so lange in Anspruch genommen,
bis das Ziel erreicht ist.
Zum Beispiel,
bis Sie einen passenden Arbeits·platz
gefunden haben.
Durch die Hilfe sollen Sie so leben,
wie auch Menschen ohne Behinderung.
Welche Stelle bezahlt Ihre Hilfe?
Manchmal gibt es auch Hilfe von anderen Stellen.
Zum Beispiel:
- von der Kranken·kasse
- von einem anderen Amt
- oder von der Renten·versicherung.
Dann bekommen Sie keine Eingliedungs·hilfe
vom Kreis Warendorf.
Oder keine Eingliederungs·hilfe vom Landschafts·verband Westfalen-Lippe.
Die Abkürzung dafür ist LWL.
Der LWL ist ein Leistungs·träger.
Er bezahlt zum Beispiel die Kosten,
damit Sie einen passenden Arbeits·platz finden.
Freier Betrag für die Eingliederungs·hilfe
Falls Sie Eingliederungs·hilfe bekommen.
Dann dürfen Sie ein Vermögen von 25- Tausend Euro haben.
Das ist sehr viel Geld.
Vermögen ist zum Beispiel:
Geld, was Sie gespart haben.
Manchmal bekommen Sie zusätzlich
noch Geld vom Sozial·amt.
Das Geld heißt Grund·sicherung.
Dann dürfen Sie ein Vermögen
von 30- Tausend Euro haben.
Das ist noch mehr Geld.
Viele verschiedene Hilfen
Es gibt viele verschiedene Hilfen.
Jeder bekommt die Hilfe, die er benötigt.
Zum Beispiel:
- Hilfe in der Schule.
- Hilfe für Kinder im Alter von 0-6 Jahren.
Zum Beispiel,
weil manche Kinder langsamer lernen als andere Kinder.
Das nennt man Früh·förderung.
- oder Hilfe durch einen Fahr·dienst
Für die verschiedenen Hilfen gibt es
eine Vereinbarung mit dem Kreis Warendorf.
In der Vereinbarung steht:
Welche Hilfe Sie bekommen.
Und wie viel die Hilfe kostet.
Sie möchten noch mehr Infos haben.
Dann gehen Sie auf diese Internet·seite:
https://www.lwl-soziales.de/de/
Weitere Internetseiten
Kontakt und Anfahrt
Kreisverwaltung Warendorf
Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf
Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de
Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung
Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr
Oder nach Vereinbarung.
Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.