Pflege Zuhause bekommen

Sie wohnen in Ihrem Zuhause.

Und benötigen bei einigen Sachen Hilfe.

          Zum Beispiel beim Waschen.

 

 

Manchmal gibt es einen Angehörigen,

der die Pflege übernehmen kann.

          Zum Beispiel Ihre Tochter oder Ihr Sohn.

 

 

 

Oder ein Pflege·dienst kommt zu Ihnen nach Hause.

 

Dann können Sie einen Antrag stellen.

Den Antrag können Sie bei der Pflege·kasse abgeben.

 

Die Pflege·kasse schickt einen Mitarbeiter

vom medizinischen Dienst.

          Die Akürzung dafür ist MDK.

 

Der MDK schaut, ob Sie die Pflege brauchen.

Und wie viel Pflege Sie brauchen.

Dann schreibt der MDK ein Gutachten an die Pflege·kasse.

Die Pflege wird in 5 Stufen eingeteilt.

          Die Stufen werden Pflege·grad genannt.

Für die Pflege Zuhause bekommen Sie Geld.

 

Eine Pflege·kraft kann Sie pflegen.

          Dann nennt man das Geld: Pflege·sach·leistungen.

 

Oder Ihr Familien·mitglied pflegt Sie.

          Dann nennt man das Geld Pflege·geld.

 

 

Pflege·grad 1:  Sie brauchen fast keine Hilfe.

 

Pflege·grad 2: Sie können viele Sachen noch selber.

Und brauchen nur wenig Hilfe.

 

Pflege·grad 3: Sie sind pflege·bedürftig.

Sie brauchen viel Hilfe.

Und können nur wenig selber machen.

 

Pflege·grad 4: Sie sind stark pflege·bedürftig.

Sie können gar nichts alleine machen.

Und brauchen in allen Bereichen Hilfe.

 

Pflege·grad 5: Sie sind sehr stark pflege·bedürftig.

Sie können gar nichts alleine.

Und Ihre Pflege ist sehr schwer zu leisten.

Das Geld bekommen Sie, wenn Sie von einer Pflege·kraft gepflegt werden:

Sie haben Pflege·grad 1, dann bekommen Sie kein Geld.

Aber Sie können Geld für Hilfs·mittel

zur Pflege bekommen.

Sie werden nur einmal ausgezahlt.

Sie haben Pflege·grad 2,

dann bekommen Sie ungefähr 690 Euro.

Sie haben Pflege·grad 3,

dann bekommen Sie ungefähr 1 300 Euro.

Sie haben Pflege·grad 4,

dann bekommen Sie ungefähr 1 600 Euro.

Sie haben Pflege·grad 5,

dann bekommen Sie ungefähr 2 000 Euro.

Pflege·geld:

Vielleicht übernimmt ein Familien·mitglied Ihre Pflege.

Zum Beispiel Ihre Tochter oder Ihr Sohn.

 

Eine Person zu pflegen ist sehr schwer.

Vielleicht muss Ihre Tochter ihren Beruf aufgeben.

Und hat viel weniger Geld zum Leben.

 

Das Geld für die Pflege bekommen Sie.

Nicht Ihre Tochter.

Aber Sie können Ihrer Tochter das Geld geben.

Als Dankeschön, weil Ihre Tochter die Pflege übernimmt.

Pflege von einer Pflege·kraft und einem Familien·mitglied

Sie werden von Ihrem Familien·mitglied gepflegt.

Das Familien·mitglied ist aber keine Pflege·kraft.

Und kennt sich vielleicht manche Sachen

in der Pflege nicht.

Dann können Sie zusätzlich noch Hilfe von einer Pflege·kraft bekommen.

 

Dann bekommt einen Teil vom Geld Ihre Pflege·kraft.

Und den anderen Teil vom Geld Ihr Familien·mitglied.

Weitere Hilfe zur Pflege

Sie haben den Pflege·grad 1,2,3,4 oder 5.

Dann können Sie noch zusätzliches Geld bekommen.

Der Betrag von ungefähr 120 Euro wird Ihnen jeden Monat gezahlt.

 

Damit können Sie weitere Hilfen einkaufen.

Zum Beispiel:

  • Hilfe im Haushalt.
  • Pflege in der Nacht im Pflege·heim.
  • Pflege tagsüber im Pflege·heim.
  • Oder Pflege über einen kurzen Zeitraum

im Pflege·heim.

Pflege tagsüber oder in der Nacht

Sie haben Pflege·grad 2,3,4 oder 5.

Und werden tagsüber

oder nachts in einem Pflege·heim betreut.

          Das nennt man teil·stationäre Pflege.

 

Sie haben Pflege·grad 2,

dann bekommen Sie ungefähr 690 Euro.

Sie haben Pflege·grad 3,

dann bekommen Sie ungefähr 1.300 Euro.

Sie haben Pflege·grad 4,

dann bekommen Sie ungefähr 1.600 Euro.

Sie haben Pflege·grad 5,

dann bekommen Sie 2.000 Euro.

Wie viel müssen Sie zur Pflege dazu bezahlen?

Die meisten Menschen müssen zu der Pflege

etwas dazu bezahlen.

Vielleicht haben Sie nur wenig Geld.

Dann müssen Sie auch nur wenig dazu bezahlen.

 

Vielleicht haben Sie sehr wenig Geld,

dann müssen Sie gar nichts dazu bezahlen.

Müssen Ihre Familien·mitglieder Geld zur Pflege dazu bezahlen?

Sie sind pflege·bedürftig.

Und haben sehr wenig Geld.

Sie können kein Geld für die Pflege dazu bezahlen.

 

Ihr Familien·mitglied hat sehr viel Geld.

Zum Beispiel Ihre Tochter oder Ihr Sohn.

Sehr viel Geld ist,

wenn Ihr Kind über 100- Tausend Euro im Jahr verdient.

 

Dann muss Ihr Kind das Geld für Sie bezahlen.

Sie möchten einen Antrag auf Pflege stellen oder haben noch Fragen?

Dann melden Sie sich bei Frau Röttger.

 

 

Rufen Sie an: 0 25 81   53- 50 30

 

Oder schreiben Sie eine E-Mail:

Kirsten.röttger@kreis-warendorf.de




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Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf

 

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Fax: 02581 53-1099
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