Fahr·dienst für Menschen mit schwerer Behinderung | Kreis Warendorf
Fahr·dienst für Menschen mit schwerer Behinderung
Sie haben eine schwere Behinderung
und können nicht laufen.
Oder sehr schlecht laufen.
Und haben kein eigenes Auto.
Aber auch Sie möchten in Ihrer Freizeit etwas unternehmen.
Ein Fahr·dienst hilft Ihnen dabei.
Der Fahr·dienst fährt Sie zum Beispiel:
- Ins Kino
- Freunde besuchen
- oder zum Einkaufen.
Damit Sie den Fahr·dienst nutzen können,
müssen Sie einen Ausweis über Ihre Behinderung haben.
Den Ausweis nennt man
Schwer·behinderten·ausweis.
In dem Ausweis muss das Zeichen aG stehen.
aG ist eine Abkürzung.
Und bedeutet außer·gewöhnliche Geh·behinderung.
Das heißt: Sie sitzen in einem Rollstuhl.
Oder Sie können ohne Hilfe nicht laufen.
Sie möchten noch mehr Infos zum Schwer·behinderten·antrag haben.
Dann gehen Sie auf diese Internet·seite:
Weitere Internetseiten
Kontakt und Anfahrt
Kreisverwaltung Warendorf
Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf
Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de
Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung
Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr
Oder nach Vereinbarung.
Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.