Hilfe zum Leben

Sie können nicht arbeiten gehen.

Sie haben zu wenig Geld.

Vielleicht hat Ihr Ehe·partner auch zu wenig Geld.

Oder Ihre Eltern.

 

          Zum Beispiel für Ihre Miete, etwas zu Essen

          oder für Bekleidung.

 

Dann können Sie Geld vom Sozial·amt bekommen.

Das Geld bekommen Sie jeden Monat ausgezahlt.

 

          Die Hilfe nennt man: Hilfe zum Lebens·unterhalt.

 

 

 

Vielleicht brauchen Sie manchmal zusätzliches Geld?

          Das nennt man Mehr·bedarf.

 

 

Zum Beispiel für:

  • Bekleidung in der Schwangerschaft
  • Möbel für Ihre Wohnung
  • oder Reparaturen

 

Das Geld bekommen Sie nicht jeden Monat.

Das Geld bekommen Sie nur einmal ausgezahlt.

Wer kann das Geld zum Leben bekommen?

Sie können das Geld bekommen:

 

  • wenn Sie länger als 6 Monate
    sehr wenig oder gar nicht arbeiten können.
  • wenn Sie wenig Rente bekommen
    und unter 65 Jahre alt sind.
  • wenn Sie unter 15 Jahre alt sind.
    Und nicht bei Ihren Eltern leben.

 

          Das heißt Sie leben in keiner Bedarfs·gemeinschaft.

Wie viel Geld haben Sie?

Sie möchten einen Antrag auf Hilfe zum Lebens·unterhalt stellen.

Dann müssen Sie alle Ihre Einnahmen angeben.

 

Sie bekommen zum Beispiel:

  • Lohn von der Arbeit.
  • Geld vom Amt zum Wohnen.
    Das nennt man Wohn·geld.
  • Geld, weil Sie alt oder lange krank sind.
    Deshalb können Sie nicht oder nur wenig arbeiten.
    Dann können Sie Geld bekommen.
    Das nennt man Rente.

Besitzen Sie Sachen die viel Wert sind?

Sie möchten einen Antrag auf Hilfe zum Lebens·unterhalt stellen.

Dann müssen Sie Ihren Besitz angeben.

 

Sie besitzen zum Beispiel:

  • viel Geld
  • ein Haus oder ein Grund·stück
  • ein Auto
  • Geld aus einer Versicherung

 

Sie besitzen sehr viel Geld.

Oder Sachen die sehr viel Geld kosten.

Dann müssen Sie von dem Geld

Ihre Miete und Ihr Essen bezahlen.

Und Sie bekommen keine Hilfe zum Lebens·unterhalt.

Freier Betrag für die Hilfe zum Lebens·unterhalt

Sie bekommen Hilfe zum Lebens·unterhalt

und leben alleine.

Dann dürfen Sie ein Vermögen von 5-Tausend Euro haben.

          Vermögen ist zum Beispiel Geld

          was Sie gespart haben.

 

Sie haben einen Ehe·partner.

Dann dürfen Sie zusammen ein Vermögen

von 10-Tausend Euro haben.

Das ist sehr viel Geld.

 

Vielleicht leben Sie noch mit

anderen Personen zusammen, die Sie versorgen.

          Zum Beispiel mit Ihrem Sohn.

Dann können Sie 500 Euro mehr besitzen.

Wann muss Ihre Familie die Hilfe bezahlen?

Das Sozial·amt prüft wie viel Geld Ihre Familie hat.

          Zum Beispiel Ihre Kinder oder Ihre Eltern.

 

Falls Ihre Familie sehr viel Geld hat,

muss Ihre Familie Ihnen Geld zum Leben geben.

Dann bekommen Sie kein Geld vom Sozial·amt.

 

Sie haben Geld vom Sozial·amt bekommen.

Aber sind zum Beispiel sehr alt und sterben.

Sie haben vor Ihrem Tod festgelegt

welche Person Ihre Sachen bekommt.

          Die Person nennt man Erbe.

 

Das Sozial·amt prüft, ob der Erbe Geld zurück·zahlen muss.

Wie lange können Sie Hilfe zum Leben bekom-men?

Sie bekommen das Geld so lange Sie die Hilfe brauchen.

 

Vielleicht haben Sie noch Fragen.

Oder brauchen einen Antrag.

 

Dann melden Sie sich gerne beim Sozial·amt.

Das Sozial·amt gibt es in diesen Städten:

  • Ahlen
  • Beckum
  • Beelen
  • Drensteinfurt
  • Ennigerloh
  • Everswinkel
  • Oelde
  • Ostbevern
  • Sassenberg
  • Sendenhorst
  • Telgte
  • Wadersloh
  • Warendorf



Kontakt und Anfahrt

Kreisverwaltung Warendorf

Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf

 

Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de

 

Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr

Oder nach Vereinbarung.

Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.