Pflege·heim

Manche Menschen sind sehr pflege·bedürftig.

Und können nicht mehr Zuhause gepflegt werden.

 

Zum Beispiel:

  • Sie benötigen immer Hilfe von einer Plege·kraft.
  • Ihre Familien·mitglieder können Sie nicht pflegen.
  • Sie fühlen sich sehr alleine.
  • In Ihrem Zuhause können Sie nicht richtig gepflegt werden.

 

Dann können Sie in einen Pflege·heim betreut werden.

Das Pflege·heim ist Ihr neues Zuhause.

          Das nennt man voll·stationäre Pflege.

Wie viel Geld bekommen Sie, wenn Sie in einem Pflege·heim leben?

Sie haben Pflege·grad 1,

dann bekommen Sie ungefähr 130 Euro.

Sie haben Pflege·grad 2, dann bekommen Sie 770 Euro.

Sie haben Pflege·grad 3,

dann bekommen Sie ungefähr 1.300 Euro.

Sie haben Pflege·grad 4,

dann bekommen Sie ungefähr 1.800 Euro.

Sie haben Pflege·grad 5,

dann bekommen Sie ungefähr 2.000 Euro.

Werden die ganzen Kosten für das Pflege·heim bezahlt?

Sie besitzen Sachen, die viel wert sind.

Zum Beispiel ein Haus.

Oder haben viel Geld auf Ihrem Konto.

 

Dann müssen Sie das Pflege·heim selber bezahlen.

 

Sie haben zu wenig Geld

oder gar kein Geld für das Pflege·heim.

Dann bekommen Sie Geld vom Sozial·amt.

          Das Geld heißt Sozial·hilfe.

Wann müssen Sie einen Antrag auf Sozial·hilfe stellen?

Sie können das Pflege·heim nicht von Ihrem eigenen Geld bezahlen.

Dann müssen Sie sich beim Sozial·amt melden.

 

Danach können Sie einen Antrag auf Sozial·hilfe stellen.

Den Antrag geben Sie bei Ihrer Stadt ab.

 

Der Antrag sollte gestellt werden,

bevor Sie zu wenig Geld zum Leben haben.

Was benötigen Sie um einen Antrag zu stellen?

Diese Unterlagen benötigen Sie:

 

  • Den Antrag für das Sozial·amt.
    Der Antrag heißt Sozial·hilfe·grund·antrag.
  • Eine Bescheinigung von Ihrer Bank,
    dass Sie ein Konto dort haben.
  • Eine Kopie von Ihrem Spar·buch.
  • Eine Vollmacht für eine Person.

    Diese Person spricht dann mit dem Sozial·amt.
    Diese Person darf mit Ihnen zusammen Entscheidungen treffen.
    Oder auch alleine.
    Aber nur, wenn Sie das selber nicht mehr können.
              Das nennt man Vorsorge-Vollmacht.

 

  • Einen Nachweis, wie viel Geld Sie haben.
  • Einen Nachweis,
    ob Ihnen ein Haus oder ein Grundstück gehört.
  • Eine Bescheinigung von dem MDK.
    MDK ist eine Abkürzung.
    Und bedeutet
    medizinischer Dienst der Krankenkasse.
    Das sind Mitarbeiter von der Krankenkasse.
    Der MDK prüft ob Sie ein Pflege·grad bekommen.
  • Einen Nachweis,
    wie viel Geld Sie an Versicherungen bezahlen
  • Ihren Miet·vertrag
  • Einen Nachweis über Ihre Versicherungen.
              Zum Beispiel: Lebens·versicherungen oder Sterbe·versicherungen
  • Einen Nachweis, ob Sie Geld vom Sozial·amt
    für Ihre Miete bekommen.
              Das nennt man Wohn·geld.
  • Die Namen und die Adressen von Ihren Kindern
    und Ihrem Ehe·partner



Kontakt und Anfahrt

Kreisverwaltung Warendorf

Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf

 

Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de

 

Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr

Oder nach Vereinbarung.

Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.