Geld vom Amt

Vielleicht bekommen Sie wenig Lohn.

Und haben zu wenig Geld zum Leben.

 

Zum Beispiel um Essen zu kaufen.

Oder Kleidung zu kaufen.

 

Dann können Sie Geld vom Sozial·amt bekommen.

          Das Geld vom Sozial·amt heißt Grund·sicherung.

 

Damit Sie Geld vom Sozial·amt bekommen,

müssen Sie einen Antrag stellen.

Das Sozial·amt prüft den Antrag.

Und entscheidet, ob Sie das Geld bekommen oder nicht.

Wer kann das Geld bekommen?

Sie können Grund·sicherung bekommen:

  • wenn Sie in Deutschland leben.
  • wenn Sie älter als 65 Jahre sind.
  • wenn Sie seit längerer Zeit krank sind.
  • wenn Sie eine Behinderung haben.
  • oder in einer Werkstatt für

Menschen mit Behinderung arbeiten

 

Vielleicht leben Sie mit Ihrem Partner zusammen.

Und Ihr Partner hat genug Geld.

Von dem Geld können Sie beide gut zusammen leben.

Dann bekommen Sie keine Grund·sicherung.

Welche Einnahmen haben Sie?

Sie möchten einen Antrag auf Grund·sicherung stellen.

Dann müssen Sie alle Einnahmen angeben.

 

Eine Einnahme ist Geld, was Sie regelmäßig bekommen.

 

Zum Beispiel:

  • Geld vom Amt zum Wohnen.
              Das Geld heißt Wohn·geld.
  • Geld, weil Sie alt oder lange krank sind.
    Deshalb können Sie nicht oder nur wenig arbeiten.
              Das Geld heißt Rente.
  • Lohn von der Arbeit.

 

Wenn Sie genug Einnahmen zum Leben haben.

Dann müssen Sie Ihre Miete

und Ihr Essen selber bezahlen.

 

Und Sie bekommen keine Grund·sicherung.

Besitzen Sie Sachen die viel Wert sind?

Sie möchten einen Antrag auf Grund·sicherung stellen.

Dann müssen Sie Ihren Besitz angeben.

 

Sie besitzen zum Beispiel:

 

  • Geld, was Sie angespart haben
  • ein Haus oder ein Grund·stück
  • ein Auto
  • Geld aus einer Versicherung

 

Wenn Sie sehr viel besitzen,

müssen Sie Ihre Miete und Ihr Essen selber bezahlen.

 

Und Sie bekommen keine Grund·sicherung.

Freier Betrag für die Grund·sicherung

Sie bekommen Grund·sicherung und leben alleine.

Dann dürfen Sie ein Vermögen

von 5- Tausend Euro haben.

          Vermögen ist zum Beispiel Geld,

          das Sie gespart haben.

 

Sie haben einen Ehe·partner.

Dann dürfen Sie zusammen

ein Vermögen von 10- Tausend Euro haben.

Das ist sehr viel Geld.

 

Vielleicht leben Sie noch mit

anderen Personen zusammen, die Sie versorgen.

          Zum Beispiel mit Ihrem Sohn.

Dann dürfen Sie zu den 5- Tausend Euro oder 10- Tausend Euro noch 500 Euro mehr haben.

Wann bekommen Sie das Geld vom Amt nicht?

Sie bekommen kein Geld vom Sozial·amt, wenn:

 

  • Sie Geld von Ihren Eltern oder Kindern bekommen.
    Weil Ihre Eltern oder Kinder sehr viel Geld haben.
  • Sie haben zum Beispiel Ihr ganzes Geld verschenkt.
    Oder Sie geben Ihr ganzes Geld aus.
    Das Sozial·amt denkt vielleicht:
    Sie gehen schlecht mit Ihrem Geld um.
  • Sie kommen nicht aus Deutschland.
    Sie sind zum Beispiel aus Ihrem Land geflohen.
    Deshalb bekommen Sie Geld von einer anderen Stelle.

Für was bekommen Sie Geld vom Sozial·amt?

Das Sozial·amt entscheidet:

So viel Geld brauchen Sie zum Leben.

 

Sie bekommen auch Geld zum Wohnen.

Zum Beispiel um die Heizkosten zu bezahlen.

 

Das Sozial·amt bezahlt auch manche Versicherungen.

Zum Beispiel:

  • die Kranken·versicherung.
  • die Pflege·versicherung.

Wie bekommen Sie das Geld vom Sozial·amt?

Sie möchten Geld vom Sozial·amt bekommen.

Dann müssen Sie einen Antrag stellen.

 

Sie wohnen zum Beispiel in Warendorf.

Dann müssen Sie den Antrag in Warendorf stellen.

 

Sie stellen den Antrag im Rathaus in Ihrer Stadt.

Zum Beispiel in Warendorf.

 

 

Sie wohnen erst seit kurzer Zeit in Warendorf.

Und haben vorher in einer anderen Stadt gelebt.

 

In Warendorf  leben Sie jetzt in einem Pflege·heim.

Dann müssen Sie den Antrag in der Stadt stellen,

wo Sie vorher gelebt haben.




Kontakt und Anfahrt

Kreisverwaltung Warendorf

Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf

 

Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de

 

Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr

Oder nach Vereinbarung.

Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.