Hilfe von Pflege·kräften bekommen

Sie haben eine Behinderung.

Und brauchen Hilfe von einer Fach·kraft.

Zum Beispiel Hilfe beim Waschen.

 

Die Hilfe von der Fach·kraft können Sie selber einkaufen.

          Das nennt man Persönliches Budget.

          Budget spricht man so: Büh-dschee.

          Budget ist ein anderes Wort für Geld.

 

Budget ist ein sehr schwieriges Wort.

Deshalb benutzen wir den Begriff: Persönliches Geld.

Das ist leichter zu lesen.

 

Menschen mit Behinderungen haben ein Recht

auf das persönliche Geld.

Das steht im Gesetz.

 

Sie möchten aber so selbstständig wie möglich leben.

Dann können Sie das persönliche Geld bekommen.

Mit dem Geld können Sie Ihre Fachkraft selber bezahlen.

Und selbst entscheiden welche Fachkraft Sie möchten.

Welche Hilfe können Sie mit dem Geld bezahlen?

Sie können in vielen Bereichen die Hilfe bekommen.

Durch die Hilfe sollen Sie so leben,

wie Menschen ohne Behinderung.

 

Die Hilfe könnte zum Beispiel sein:

  • bei der Arbeit
  • beim Wohnen
  • bei der Pflege

 

Das Geld bekommen Sie einmal im Monat.

Mit dem Geld müssen Sie Ihre Hilfe

für den ganzen Monat bezahlen.

Sie bekommen nicht mehr Geld als vorher.

 

Sie können selbst entscheiden, wie Ihre Hilfe sein soll.

Dazu können Sie Ihre Wünsche mitteilen.

          Zum Beispiel:

          Wie viel Hilfe Sie bekommen möchten.

          Oder welche Hilfe Sie bekommen möchten.

Wie können Sie das Persönliche Geld bekommen?

Damit Sie das Persönliche Geld bekommen,

müssen Sie einen Antrag stellen.

 

Das Sozial·amt prüft, ob Sie die Hilfe bekommen.

Über die Hilfe wird ein Plan erstellt.

          Den Plan nennt man Hilfe·plan.

 

In dem Plan wird festgelegt:

Wie viel Hilfe brauchen Sie?

Wie lange brauchen Sie die Hilfe?

 

Dann werden die Ziele festgelegt.

In den Zielen steht, was Sie erreichen möchten.

Das Sozial·amt und Sie müssen

mit den Zielen einverstanden sein.

Von wem bekommen Sie das Persönliche Geld?

Das Geld können Sie von

verschiedenen Stellen bekommen.

          Die Stellen nennt man Träger.

 

Träger sind zum Beispiel:

  • die Kranken·kasse
  • die Pflege·kasse
  • die Renten·versicherung
  • das Jugend·amt

 

Vielleicht haben Sie schon Geld

von einem Träger bekommen?

Dann reichen Sie den Antrag bei diesem Träger ein.

Wann bekommen Sie das Persönliche Geld?

Das Geld bekommen Sie:

  • wenn Sie im Kreis Warendorf wohnen.
  • wenn Sie eine Behinderung haben
  • wenn Sie mit den vereinbarten Zielen einverstanden sind
  • wenn Sie das Geld nur für die Hilfe ausgeben
  • wenn Sie damit einverstanden sind,
    dass das Amt die Hilfe überprüft.



Kontakt und Anfahrt

Kreisverwaltung Warendorf

Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf

 

Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de

 

Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr

Oder nach Vereinbarung.

Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.